Grund- und Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Grevesmühlen GmbH stellt im Rahmen der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz entsprechend der Grundversorgungsverordnung (GVV) den Kunden Strom im Netzgebiet der Stadtwerke Grevesmühlen GmbH zur Verfügung.

Grundversorgungsverordnung

FESTSTELLUNG DER GRUNDVERSORGER STROM UND GAS FÜR HAUSHALTSKUNDEN

 

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz, wurden zum Stichtag 01.07.2024, die Grundversorger in unserem Netzgebiet für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 festgestellt.

 

Grundversorger Stromnetz:     Stadtwerke Grevesmühlen GmbH

Preisblätter

Änderungen bei An- und Abmeldungen von Stromverträgen

Ab dem 6. Juni 2025 ist es durch eine rechtliche Vorgabe nicht mehr möglich, Stromverträge rückwirkend an- oder abzumelden.

Es ändern sich gewissen Fristen und Prozessabläufe in der sogenannten Marktkommunikation.

Diese Änderung ergibt sich aus § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Vorgabe im Gesetz beruht auf der EU-Richtlinie 2019/944.